1. ANSUCHEN UM ZULASSUNG ZUR BRP:
Formular S1 (doc. >>>) wegen Klärung des Fachbereichs persönlich im Sekretariat abgeben.
Sämtliche Zeugnisse und Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Während des Unterrichtsjahres (ausgenommen Ferienzeiten)!
Es ist unbedingt notwendig, vorab einen Termin im Sekretariat zu vereinbaren!
INFORMATIONEN - BERUFSREIFEPRÜFUNG
2. VERGEBÜHRUNG:
€ 14,30 (Vergebührung). Die Gebühr kann direkt im Sekretariat bar beglichen werden.
3. ZULASSUNG WIRD VON SCHULLEITUNG AN DEN PRÜFUNGSKANDIDATEN AUSGEGEBEN:
Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich
- entweder mit dem erlernten Beruf (Lehrabschlussprüfung oder Abschlussprüfung einer mindestens 3jährigen Fachschule)
- oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss.
Grundsätzlich können Sie an der BAfEP Linz nur im Fachbereich „Pädagogik“ antreten.
BEACHTEN Sie bitte, dass diese Benachrichtigung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!
Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird. Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom- und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.
4. ANMELDUNG ZUR TEILPRÜFUNG:
Das dazu benötigte Formular S3 (doc. >>>) erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben werden oder per Post geschickt werden.
Für die ANMELDUNG VIA BFI gilt:
- Abgabe des Formular S3 (doc. >>>) am BFI. Die Anmeldung zur Teilprüfung erfolgt via BFI. Im Kursbeitrag ist die 1. Prüfungsgebühr bereits inkludiert.
- Melden sich BFI-Kursteilnehmer/innen dennoch direkt an der Schule an, so müssen diese die Prüfungsgebühr extra mittels Erlagschein begleichen.
Anmeldeschluss:
- Sommertermin: 20. Dezember des Vorjahres
- Herbsttermin: 20. Juni
Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidaten/ Prüfungskandidatinnen für eine Teilprüfung beschränkt ist.
5. PRÜFUNGSGEBÜHR BEGLEICHEN:
Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin eine Zahlungsanweisung (Verwendungszweck: „Prfg. am.....“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.
6. ABLEGUNG DER TEILPRÜFUNG:
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich
- ordnungsgemäß angemeldet haben,
- einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
- eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorweisen können.
7. EINSICHT DER SCHRIFTL. PRÜFUNGSARBEITEN UND WIEDERHOLUNG EINER TEILPRÜFUNG:
Der Termin zur Einsichtnahme der schriftlichen Arbeiten wird vom Fachprüfer festgelegt und am Prüfungstag bekannt gegeben.
Das Wiederholen einer Teilprüfung ist zweimal zulässig.
Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
8. GESAMTZEUGNIS:
Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt. Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, müssen Sie die Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen (BFI, VHS) an der Schule vorlegen.
Vergebührung: € 14,30 (bei Einzahlung mittels Zahlungsanweisung bei Verwendungszweck „BRP-Zeugnis angeben)