Ab dem Schuljahr 2018/19 schließen alle Studierenden des Kollegs
ihre Ausbildung folgendermaßen ab:
- Diplomarbeit
- 1 schriftliche Prüfung
- 2 mündliche Prüfungen
Die Diplomarbeit ist eine vorwissenschaftliche Arbeit, die in einem einzelnen Gegenstand
(oder Kombination aus zwei Gegenständen) verfasst wird.
Die schriftliche Prüfung ist abzulegen in:
Mündliche Prüfungen sind abzulegen in:
- Fachkolloquium:
Gegenfach zu Klausur – Pädagogik bzw. Didaktik
- Wahlfach:
mindestens 4-stündiger Pflichtgegenstand
oder
Kombination aus 2 Gegenständen
Zusatzausbildung Hortpädagogik:
Mündliche Prüfung aus „Hortdidaktik und Lernhilfe“
(wahlweise Lernhilfe Deutsch, Englisch oder Mathematik)