BUNDESBILDUNGSANSTALT  FÜR  ELEMENTARPÄDAGOGIK  LINZ

LEDERERGASSE 32D

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1. DIE SBP ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:

Die Zulassung zur SBP erfolgt durch die Direktion der Bundesbildungsanstalt
für Elementarpädagogik, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Nachweis der eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Schulart: Das könnte eine einschlägige pädagogische Berufsausbildung (z.B. auch abgebrochene Kindergärtnerinnenausbildung) oder eine außerberufliche pädagogische Vorerfahrung sein (Tagesmütter, Leitung einer Jungschargruppe, Tätigkeit in Jugend- oder Kinderarbeit etc.). Die Entscheidung, ob Sie aufgrund Ihrer Vorbildung zu SBP zugelassen werden können, liegt bei der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik; es ist daher zu empfehlen, sich dort über die Zulassungskriterien zu erkundigen.
  • Die Prüfungsfächer gem. § 1 Abs. 5a, Anlage 12:
    Deutschaufsatz (4stündig) *
    Englisch I *
    Biologie und Umweltkunde *
    Geschichte *
    Wahlfach (Didaktik, Pädagogik) ist an der betreffenden BAfEP abzulegen

    * Vorbereitungslehrgänge + Prüfungen an Erwachsenenbildungseinrichtungen

INFORMATIONEN - STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG

2. DER ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR SBP:

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an die Direktion jener Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu richten, an der Sie das Kolleg besuchen möchten. Während der SBP ist ein Schulwechsel nicht möglich.

Der Antrag ist nach Beschaffung ausreichender Informationen in schriftlicher Form zu stellen. Die dazu erforderlichen Formulare erhalten Sie an der jeweiligen Bildungsanstalt.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung (Original + Kopie):

  • Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
  • Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe (bzw. Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht)
  • Nachweise der einschlägigen Vorbildung und gegebenenfalls Dienstvertrag mit der Kinderbetreuungseinrichtung
  • Lebenslauf
  • Nachweise der einschlägigen Vorbildung
  • Sonstige Zeugnisse
  • Foto

3. WAHLFACH PÄDAGOGIK/DIDAKTIK • Neu ab 2025/26

Die Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach hat studienvorbereitenden Charakter und setzt sich aus zwei Teilen zusammen, nämlich Pädagogik und Didaktik, die in Form einer gemeinsamen mündlichen Prüfung mit Fragen aus beiden Gegenständen absolviert werden kann.

Im Fall einer Vorbildung als päd. Assistenzkraft und einer mindestens einjährigen Praxis in einer KBBE kann beim Zulassungsgespräch über eine teilweise Anrechnung der Prüfungsgebiete gesprochen werden.

1) Pädagogik

Prüfungsstoff sind ausgewählte Kapitel der Allgemeinen Psychologie, dargestellt im Fachbuch Rettenwender, E.: Psychologie wie folgt:

  • Wissenschaft Psychologie: Kapitel 1 (1.1 – 1.4.)
  • Gedächtnis und Lernen: Kapitel 4 (4.1 – 4.5)

Es wird empfohlen, zum Selbststudium das Fachbuch Rettenwender, E: Psychologie an der Schule zu entlehnen.


2) Didaktik:

Im Anschluss an die schriftliche Überprüfung in Pädagogik folgt etwa zwei Stunden später Didaktik mündlich.

Literatur:

Tag ein Tag aus, G. Bäck

  • Kompetenzentwicklung im Kindergarten S 7 – S 11
  • Alltag im Kindergarten S 21 – S 114

Die Prüfung im Wahlfach Pädagogik/Didaktik wird mit einer Gesamtnote beurteilt.

 

Prüfungstermine:

Es werden jährlich 3 Prüfungstermine angeboten, und zwar im Rahmen der Schriftlichen Reife- und Diplomprüfung, d.h. im September, im Jänner und im Mai.

Die exakten Termine sind im Sekretariat zu erfragen, die Anmeldung zur Prüfung muss 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin erfolgen.

Termine für die nächsten Studienberechtigungsprüfungen:

13. Jänner + 7. Mai 2026.

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