Ansprechpartnerin:
Bei akuten Erkrankungen und Verletzungen in der Schule (Erste-Hilfe-Leistungen)
Bei allgemeinen Gesundheitsfragen
Bei körperlichen und seelischen Problemen
Bei notwendiger Teilbefreiung/Schonung im Unterrichtsfach BSP (wenn länger als eine Woche andauernd)
Selbstverständlich gilt für alle Gespräche die ärztliche Schweigepflicht!